Beratung und Hilfe
Wenn Sie akut gefährdet sind, rufen Sie zu Ihrem Schutz die Polizei.
Telefon 110
Die Polizei kann die gewalttätige Person für 10 Tage aus der Wohnung verweisen oder Ihnen helfen, sich und Ihre Kinder in Sicherheit zu bringen (§ 34a Polizeigesetz NRW).
Bis die Polizei kommt, bringen Sie sich in Sicherheit, z.B.: bei einer Freundin, bei Nachbarn, in einem Geschäft oder sichern Sie sich in der eigenen Wohnung. Sagen Sie der Polizei, wo Sie sind.
Sie können sich auch andere Hilfe und Unterstützung holen:
Bei Verletzungen sollten Sie sich auf jeden Fall an eine Ärztin oder einen Arzt wenden (am Wochenende und nachts: Ärztlicher Notdienst: 116 117). Lassen Sie dort Ihre Verletzungen dokumentieren. Das ist wichtig und hilfreich, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden wollen, rechtliche Maßnahmen einzuleiten (Ärztlicher Dokumentationsbogen als pdf).
Lassen Sie sich auf jeden Fall beraten und nutzen Sie hierfür die beiden Fachstellen im Kreis Viersen, hier wird auch anonyme Beratung angeboten:
Frauenzentrum Viersen e.V.
Frauenberatungsstelle
Dülkener Straße 56, 41747 Viersen
Tel.: 02162/18716
SkF Sozialdienst Katholischer Frauen e.V.
Frauen- und Kinderschutzhaus Kreis Viersen
Tel.: 02162/814342
www.frauen-info-netz.de informiert über freie Plätze in allen NRW-Frauenhäusern. Infos für Betroffene gibt es in verschiedenen Sprachen unter www.gewaltschutz.info.
Hilfetelefon: 08000-116 016
Von Gewalt betroffene oder bedrohte Frauen, Angehörige, Menschen aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen und Fachkräfte können sich an das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen wenden. Sie erhalten eine Erstberatung und werden über regionale Unterstützungseinrichtungen informiert. Das Telefon steht Ihnen rund um die Uhr anonym und vertraulich zur Verfügung, es ist kostenlos, barrierefrei und bietet mehrsprachige Beratung mit Hilfe von Dolmetscherinnen an. Außerdem gibt es ein Onlinehilfeangebot: www.hilfetelefon.de